|
Vorwort und Leitgedanken
Die Einhaltung dieser Ordnung ist Voraussetzung für die Erfüllung des Bildungs- und
Erziehungsauftrages der Schule. Die Schule allein kann aber diese Ordnung nicht
verwirklichen, sie ist vielmehr auf die Mitwirkung und Mitverantwortung der Lehrer, Schüler,
Eltern und des Haus- und Verwaltungspersonals angewiesen.
Generell gilt: Lehrer und Schüler verstehen sich als Partner in unserer schulischen Gemeinschaft.
Wir benehmen uns freundlich und höflich zueinander und schädigen einander nicht.
I. Verhalten vor und nach der Unterrichtszeit
Die Schule übernimmt die Aufsichtspflicht nur auf dem Schulgelände. Die Verantwortung der
Schule für die Schüler auf dem Schulgelände beginnt beim Eintreffen des ersten Schulbusses
/ Zuges und endet bei Abfahrt des letzten Schulbusses / Zuges. Davon unangetastet bleibt der
gesetzliche Versicherungsschutz der Schüler auf dem Schulweg.
Die auswärtigen Schüler halten sich auf dem Pausenhof I vor Geb. 3 + 4 auf und haben das
Recht, die Aufenthaltsräume zu benutzen. Die einheimischen Schüler sollen erst 10 Minuten
vor Unterrichtsbeginn zur Schule kommen. Bei strenger Kälte und schlechter Witterung wird
Schülern der Aufenthalt in den Eingangshallen gestattet. Die Entscheidung liegt bei der
aufsichtsführenden Lehrkraft.
II. Verhalten während der Unterrichtszeit
Lehrer und Schüler sind angehalten, den Unterricht pünktlich zu beginnen und zu beenden.
Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht pünktlich beginnen, soll die Klasse davon in Kenntnis
gesetzt werden. Ist 10 Minuten nach dem allgemeinen Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft
da, meldet der Klassensprecher dies auf dem Sekretariat.
1. Verhalten in Hohl- und Eckstunden
Während der Hohlstunden halten sich alle betroffenen Schüler in den Aufenthaltsräumen oder
auf dem Pausenhof auf. Diese Regelung gilt für auswärtige Schüler auch in Eckstunden vor
oder nach dem Unterricht.
2. Verhalten während der Pausen
a) Kleine Pausen
Alle Schüler sind mit dem Klingelzeichen im Unterrichtsraum und bereiten sich auf die
kommende Stunde vor. Fachräume werden nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten.
b) Verhalten während der Großen Pause
Zu Beginn der großen Pause gehen die Schüler auf die Pausenhöfe. Die Lehrkraft sorgt dafür,
dass die Klassenzimmer geräumt und die Fenster geöffnet werden. Die Klassenräume werden
während der großen Pause nicht abgeschlossen.
Bei strenger Kälte und schlechter Witterung wird Schülern der Aufenthalt in den Eingangshallen
gestattet. Die Entscheidung liegt bei der aufsichtsführenden Lehrkraft. Ansonsten
betreten die Schüler die Eingangshalle nur zum Kauf von Backwaren und Getränken. Die
Aufsichtslehrer werden von Aufsichtsschülern unterstützt.
III. Verhältnis zum Schuleigentum
Die Gemeinde Rudersberg investiert in die Ausstattung der Schule und für Lehr- und Lernmittel
sehr viele Steuergelder. Wer Schuleigentum vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt,
wird darum dafür haftbar gemacht. Der Fachlehrer bzw. Gerätewart ist bei Sachbeschädigung
für die umgehende Meldung an die Schulleitung verantwortlich.
IV. Besondere Regelungen
1. Versicherungsfälle (Personen- und Sachschäden) sind umgehend der Schulleitung zu
melden.
2. Das Fernbleiben eines Schülers vom Unterricht ist spätestens am dritten Tag von den
Erziehungsberechtigten schriftlich - nicht telefonisch - zu begründen.
3. Bei nur stundenweiser Beurlaubung hat sich der Schüler beim Klassenlehrer vorher – möglichst auch beim Fachlehrer - abzumelden.
4. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände. Wir wollen eine dosen- und kaugummifreie Schule sein. Müll ist zu vermeiden!
Getränke sind nur in Mehrwegbehältern auf das Schulgelände zu bringen. Für Abfälle stehen
Papierkörbe bereit. In regelmäßigen Zeitabständen entfernt jeweils eine Klasse unter Leitung
des Hausmeisters und des Klassenlehrers den Abfall vom Schulgelände.
5. Parkplätze für Busse, PKW und Fahrräder dürfen nicht als Aufenthaltsbereiche oder Spielplätze benutzt werden. Die Schule kann keine Haftung für die eingestellten Fahrzeuge
übernehmen.
6. Das Schneeballwerfen im Schulgelände ist aus Sicherheitsgründen verboten. Das Trinken
alkoholhaltiger Getränke oder das Rauchen auf dem Schulgelände ist nach den Bestimmungen
der Jugendschutzgesetze und nach dieser Schulordnung nicht erlaubt.
7. Waffen und als Waffen einsetzbare Gegenstände - z.B. Laserpointer - sind verboten.
Walkman, Handy und sonstige den Unterricht störende Gegenstände sind nicht mitzubringen
und müssen abgenommen werden.
8. Bei außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen – insbesondere bei
Schullandheimaufenthalte - gilt für Schüler ein generelles Handyverbot. Die Schulleitung
kann auf begründeten Antrag hin dieses Verbot in Einzelfällen aussetzen.
9. Die Spielangebote auf dem Schulgelände dürfen von Schülern genutzt werden. Ballspiele
können innerhalb der Gebäude nicht erlaubt werden. Innerhalb der Gebäude sind Bälle im
Netz zu transportieren. Skateboards, Inline-Skater, Roller und Schuhe mit Rollen dürfen
während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
Skateboard und Inline-Skater dürfen innerhalb der Gebäude nicht benutzt werden. Die entsprechenden Sonderregelungen bzgl. Spiele sind zu beachten.
10. Schüler sollen aus hygienischen Gründen mit sauberer und ordentlicher Kleidung zur Schule
kommen.
Diese Schulordnung gilt sinngemäß auch für alle Gäste der Schule.
Messer, Schulleiter
09. März. 2010 GLK- Ergänzungsbeschluss am 29.11.2009 / SK am 09.03.2010
|